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Ab 01.01.2015 gilt nur noch die EGK!

Die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) galten vom Oktober 2011 an in Thüringen neben der alten Krankenversichertenkarte (KVK) als Versichertennachweis.
Ab 01.01.2015 gilt nur noch die eGK!
Zum Jahreswechsel verlieren die alten Krankenversicherungs-karten ihre Gültigkeit. Patienten müssen dann eine von ihrer Krankenkasse ausgestellte elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen.

Weitere Informationen unter: